spitextra gmbh


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Klientenbeteiligung

Tarife Pflege

Kostenbeteiligung (gem. kant. Bern):
Bis zum Alter von 65 und/oder einem massgebenden Einkommen von CHF 50'000.- sind die LeistungsempfängerInnen von der Kostenbeteiligung befreit. Bei einem massgebenden Einkommen ab
CHF 50'001.- wird die Kostenbeteiligung linear zwischen dem Minimalansatz von CHF 1.- und dem tatsächlichen massgebenden Einkommen gemäss speziell festgelegter Formel berechnet. Ab einem massgebenden Einkommen von CHF 100'00.- wird die maximale Kostenbeteiligung von CHF 15.95 erhoben.

Die Patientenbeteiligung wird abhöngig vom zeitlichen Einsatz pro Tag erhoben.

Das massgebende Einkommen setzt sich aus steuerbarem Einkommen zuzüglich eines Zehntels des steuerbaren Vermögens zusammen.

Die aktuellen steuerbaren Einkommen und Vermögen sind innert den ersten 14 Tagen nach Einsatzbeginn nachweislich zu deklarieren. Bei fehlender Deklaration wird die maximale Kostenbeteiligung von CHF 15.95 berechnet.

Selbstkosten:
Die übrigen Dienstleistungen und Materialien gehen zu Lasten des Klientels, gegebenenfalls werden einige von der Zusatzversicherung übernommen.


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